Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Warum ist das so wichtig?

Es können jederzeit Situationen eintreten, in denen Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind und medizinisch behandelt werden müssen. In einer Patientenverfügung können Sie für diesen Fall festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, aber auch welche Sie ablehnen. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen und Anwendungssituationen, die starke Auswirkungen auf Ihr Leben haben (z.B. unheilbare Krankheit, schwerer Unfall, Demenz, Wachkoma). Haben Sie eine Patientenverfügung erstellt, müssen Ihre darin formulierten Behandlungswünsche von Ärzten, Bevollmächtigen und Betreuern beachtet werden.

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Befassen Sie sich mit den 5 wichtigsten Gründen, die dafür sprechen jetzt vorzusorgen. Sofern auch nur eine dieser Aussagen für Sie zutrifft, sollten Sie sich intensiv und zeitnah mit der Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigen. Unter "Hintergrund" finden Sie wichtige Informationen dazu, was diese Punkte mit einer Patientenverfügung zu tun haben.

Ich möchte meine Angehörigen vor quälenden Fragen und Entscheidungen in einer solchen Situation entlasten

Auch Ihren Angehörigen geht es nicht gut, wenn es Ihnen nicht gut geht. Wie schwer ist es dann noch zusätzlich nicht zu wissen, was Sie sich in einer bestimmten Situation wünschen oder eben auch ablehnen? Nutzen Sie die Erstellung einer Patientenverfügung auch dazu, sich zu konkreten Anwendungssituationen und Ihren persönlichen Wünschen mit Ihren Vertrauenspersonen auszutauschen. Je genauer Sie im Rahmen der Patientenverfügung Anwendungssituationen und Ihre Behandlungswünsche beschreiben, umso eher bewahren Sie Ihre Angehörigen davor, bei der Beantwortung essentieller Fragen später auf sich alleine gestellt zu sein.

Meine Angehörigen sollen sich in einer derartigen Situation dafür einsetzen können, dass mein Wille zur Anwendung kommt

Hier gilt es einen weit verbreiteten Irrtum auszuräumen: Sollten Sie selbst nicht einwilligungsfähig sein, besteht für Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) keine automatische rechtliche Grundlage dafür, für Sie Entscheidungen treffen zu dürfen, die eine lebensverkürzende Wirkung haben. Dies ist nur möglich, wenn Sie im Rahmen einer Patientenverfügung Ihren Willen konkret formuliert haben und mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht den Personen Ihres Vertrauens entsprechende Befugnisse übertragen haben. Sogar die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Ihren engsten Angehörigen bleibt aufrechterhalten – sofern Sie im Vorfeld keine entsprechende Erklärung  z.B. in der Patientenverfügung, unterzeichnet haben.
Haben Sie nur eine Patientenverfügung, aber keine Vorsorgevollmacht erstellt und sind entsprechende Entscheidungen zu treffen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Im schlechtesten Fall entscheidet dann sogar eine fremde Person über die Anwendung Ihrer Verfügungen.

Ich möchte in Würde und selbstbestimmt sterben

Nicht immer deckt sich das, was unser Gesundheitssystem an intensivmedizinischen Maßnahmen vorsieht, mit den individuellen Vorstellungen von würdevollem und selbstbestimmten Sterben. Treten solche Situationen ein, ist der Betroffene oft nicht mehr in der Lage sein Recht zur Selbstbestimmung wahrzunehmen und beispielsweise bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen. Ohne eine Patientenverfügung fehlt sowohl Ärzten, als auch Ihren Angehörigen die rechtliche Grundlage, derartige Maßnahmen zu beenden bzw. gar nicht erst einzuleiten.

Im Verlauf einer schweren Krankheit ist mir Lebensqualität wichtiger als die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis

Die Palliativmedizin bietet in Deutschland ein umfangreiches Angebot an Behandlungsmöglichkeiten, die nicht die Lebensverlängerung, sondern die Aufrechterhaltung der Lebensqualität zum Ziel haben. Wenn Sie diese Art der Behandlung auch für sich in Anspruch nehmen wollen, bedingt dies häufig den Verzicht auf intensivmedizinische Maßnahmen. Nutzen Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Patientenverfügung hierfür die Voraussetzungen zu schaffen und explizit eine palliativmedizinische Behandlung einzufordern.

Mir ist es wichtig, meine Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln – denn nicht alles im Leben ist vorhersehbar

Es ist nur allzu menschlich, vermeintlich komplizierte oder unangenehme Dinge aufzuschieben. Man neigt dazu, sich Gründe zu suchen, warum etwas später erledigt werden kann. Richtig ist, dass die Anlässe für die mögliche Anwendung einer Patientenverfügung rein zahlenmäßig im letzten Lebensdrittel zunehmen. Dafür ist das frühere Eintreten ungeplanter Ereignisse in den Auswirkungen umso intensiver. Niemand denkt gerne daran, dass man durch einen Unfall oder eine plötzlich eintretende Krankheit überrascht werden könnte, trotzdem ist uns allen bewusst, dass dieser Fall eintreten kann. Umso wichtiger ist es dann für diesen Fall vorgesorgt zu haben  –  für sich selbst und seine Angehörigen.

Was passiert, wenn ich weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht erstelle?


Patientenwille und Patientenverfügung PDF
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Wenn Sie sich mit den oben genannten Fragen und Hintergründen beschäftigt haben, konnten Sie erkennen, dass Sie etwas dafür tun können, um die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung in schwierigen Situationen weitestgehend sicher zu stellen. Um Ihnen auch noch einmal zu verdeutlichen, was passiert, wenn man keine Vorsorge trifft, haben wir die Abläufe zur Ermittlung und Umsetzung des Patientenwillens in einer verständlichen Form aufbereitet. Nutzen Sie den kostenlosen Download unseres Überblicks und erfahren Sie, an welchen entscheidenden Stellen die Weichen auf dem Weg zur Durchsetzung des Patientenwillens gestellt werden.

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Wie erstelle ich eine rechtswirksame Patientenverfügung?

Mit dem BGH Urteil aus dem vergangenen Jahr, ist klar geworden, dass die inhaltlichen Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung hoch sind. Erfahren Sie was dabei zu beachten ist und wie Sie eine rechtswirksame Patientenverfügung erstellen können.

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Welche Vorsorgedokumente benötige ich?

Erfahren Sie hier mehr zu den Inhalten der verschiedenen Vorsorgedokumente und über das Zusammenspiel von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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